Frank Bacher PA-Verleih 

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Vertragsbedingungen

§ 1 Allgemeine Pflichten

Frank Bacher (im Folgenden kurz FB) verpflichtet sich,

dem Mieter die im Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstände für die Dauer der festgelegten Mietzeit zu überlassen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert und betriebsbereit zurückzugeben.

§ 2 Rücktritt vom Mietvertrag

Beim Rücktritt vom Mietvertrag seitens des Mieters, gleich aus welchem Grund, ist FB berechtigt nachfolgende Stornierungskosten in Rechnung zu stellen.

Ein tatsächlich entstandener Schaden ist hierfür nicht notwendig.

 20%    Stornierungskosten der Gesamtsumme werden bei einer Absage bis 2 Wochen vor Abholung oder Anlieferung fällig.

40%    Stornierungskosten der Gesamtsumme werden bei einer Absage ab dem 8. Tag vor Abholung oder Anlieferung fällig.

60%    Stornierungskosten der Gesamtsumme werden bei einer Absage ab dem 3. Tag vor Abholung oder Anlieferung fällig.

80%    Stornierungskosten der Gesamtsumme werden bei einer Absage am Miettag bzw. bei Nichtabholung der Ware fällig.

§ 3 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit

 Die Mietzeit beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 24 Stunden.

 Die Mietzeit kann nur im beiderseitigen Einverständnis verlängert werden.

Die Mietzeit endet erst dann, wenn die Mietgegenstände mit allen zu ihrer Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungsgemäßem Zustand bei FB oder einem anderen vereinbartem Bestimmungsort eintreffen, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

§ 3 Mängel

Nimmt der Mieter die Mietgegenstände in Kenntnis eines Mangels an, so kann er diesen Mangel nicht mehr rügen, wenn der Mangel im Lieferschein schriftlich festgehalten worden ist.

§ 4 Zahlungen der Miete

Nach Rückgabe der Mietgegenstände wird dem Mieter eine Rechnung über die Mietgebühren sowie ggf. entstandene Fahrt- und Dienstleistungskosten erstellt.
Der Mieter hat diese Rechnung sofort bar zu bezahlen.

Eventuell entstandene Reparaturkosten werden separat in Rechnung gestellt.

§5 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  • alle Mietgegenstände ordnungsgemäß zu behandeln und sich bei Rückfragen unverzüglich an FB zu wenden.
  • die Mietgegenstände vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.
  • FB unverzüglich über eingetretene Beschädigungen oder Funktionsstörungen zu unterrichten. Erforderlichenfalls ist der Mietgegenstand sofort außer Betrieb zu setzen und eine Anweisung von FB abzuwarten.
  • die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüsse zu schützen.
  • dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nur durch eingewiesene Personen bedient werden.
  • sofern für den Betrieb der Mietgegenstände besondere Lizenzen, Erlaubnisse oder Genehmigungen erforderlich sind, hat der Mieter sicherzustellen, dass diese vorhanden und gültig sind.
  • die Mietgegenstände ordentlich zu versichern.
  • bei Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände durch eine Straftat ist unverzüglich die zuständige Polizeibehörde und FB zu unterrichten.

§6 Untervermietung

 Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände unterzuvermieten oder Dritten Rechte an den Mietgegenständen einzuräumen oder Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten.

§7.1 Aufbau durch den Mieter

 Der Mieter kann die Mietgegenstände bei FB abholen und den Aufbau mit entsprechender Sachkenntnis selber vornehmen.

 Der Mieter haftet für alle Schäden die durch unsachgemäßen Aufbau oder Anschluss der Mietgegenstände entstehen und ist für eine ordnungsgemäße Sicherung aller Mietgegenstände verantwortlich.

 Der Abholtermin ist der Beginn der Mietzeit.

 

§7.2 Rücklieferung durch den Mieter

 Der Mieter hat die Mietgegenstände betriebsbereit, gereinigt und mit allen Zubehörteilen zurück zu liefern.

 Der Rückliefertermin ist das Ende der Mietzeit.

§7.3 Auf- und Abbauservice

FB bietet einen Auf- und Abbauservice gegen Gebühr an.
Der Mieter trägt die Fahrtkosten anhand einer Kilometerpauschale von 30ct.

FB verpflichtet sich dem Mieter zum Beginn der Mietzeit eine funktionstüchtige Anlage zu übergeben und ihn sowie maximal 2 weitere Personen kurz über die Bedienung der Mietgegenstände zu unterweisen.

§ 8 Verlust

 Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übernahme der Mietgegenstände und endet mit deren Rückgabe an FB.

 Sollte es dem Mieter nicht möglich sein, die Mietgegenstände vereinbarungs- und ordnungsgemäß zurückzugeben, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet.

 Bei Verlust der Mietgegenstände ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes, zzgl. der Beschaffungsnebenkosten, erforderlich ist.

§ 9 Kündigung

Der abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Parteien grundsätzlich unkündbar. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt vor, wenn:

  • Der Mieter ohne Einwilligung von FB die Mietgegenstände oder einen Teil nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen Ort als im Vertrag angegebenen bringt bzw. Dritten überlässt. 
  • Bei einer örtlichen Überprüfung festgestellt wird, dass die Mietgegenstände durch Vernachlässigung der dem Mieter obliegenden Pflichten erheblich gefährdet sind. 
  • Der Mieter einer Aufforderung von FB zur Abhilfe nicht nachkommt. 
  • Die Mietgegenstände dem Mieter nicht rechtzeitig überlassen wurden und FB keinen gleichwertigen Ersatz stellen konnte.

§ 10 Haftung von FB

 FB haftet nicht für Schäden, die vom Mieter verursacht worden sind und die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.

§ 11 Sicherheitsleistung (Kaution)

 Der Mieter muss bei Unterzeichnung des Mietvertrages eine Kaution und einen gültigen Personalausweis vorlegen.

 Werden die Mietgegenstände nicht vollständig und betriebsbereit zurück geliefert wird die Kaution als Anzahlung der Reparatur oder Ersatzbeschaffung einbehalten.

§ 12 Reservierungen

 Reservierungen erfolgen immer unverbindlich.

 Ein Anspruch auf die Mietgegenstände besteht immer nur mit Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages oder einer Auftragsbestätigung.

§13 Verschleiß- & Verbrauchsartikel

§13.1 Glühlampen

Glühlampen sind Verschleißartikel, ein plötzlicher Defekt kann nie ausgeschlossen werden und stellt keinen Mangel dar.
Durch natürlichen Verschleiß defekte Glühlampen werden dem Mieter nicht in Rechnung gestellt.

Der Mieter ist nicht berechtigt defekte Glühlampen selbst zu wechseln.

§13.2 Nebelmaschine

Die Nebelmaschine wird dem Mieter mit gefülltem Tank zur Verfügung gestellt.

Die Kosten für diese Füllung sind in den Mietgebühren enthalten.


Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt eigene Flüssigkeiten in die Nebelmaschine zu füllen.

§13.3 Batterien

Mietgegenstände die zum Betrieb Batterien benötigen werden dem Mieter mit funktionstüchtigen Batterien zur Verfügung gestellt.

Die Batterie und ihre Benutzung ist in den Mietgebühren enthalten.

Ggf. liegen dem Mietgegenstand Ersatzbatterien bei, diese sind ausschließlich für den entsprechenden Mietgegenstand bestimmt.
Bei anderweitiger Verwendung werden sie dem Mieter in Rechnung gestellt.
  




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